Stadt Heilbronn – Barrierefreiheit

Heilbronn in Baden-Württemberg ist eine Stadt mit einer Bevölkerung von über 125.000 Menschen und bietet zahlreiche Arbeitsmöglichkeiten und Bildungsmöglichkeiten mit verschiedenen Schulen, Fachhochschulen und einer Universität. Die Stadt und Umgebung werden von malerischen Weinbergen umgeben und vom Fluss Neckar durchzogen. Heilbronn bietet vielfältige Freizeitmöglichkeiten, einige Parks, sowie eine breite Auswahl an Restaurants, Cafés und Bars.

Zielsetzung

Die Internetauftritte von öffentlichen Stellen müssen den Kriterien der „Barrierefreiheit“ genügen, so auch die Webseite der Stadt Heilbronn. Hierfür sind die Vorgaben der Barrierefreien Informationstechnik Verordnung BITV 2.0, welche am 22. September 2011 in Kraft getreten ist und zuletzt am 21. Mai 2019 (BGBl. I S. 738) geändert wurde, einzuhalten.

strategie

Gemeinsam mit Inklusionsbeauftragten und Betroffenen wurde die Webseite analysiert und mittels Screenreader geprüft. Parallel dazu wurden weitere Tests mit NVDA und Tastaturnavigation durchgeführt. Danach folgt die Prüfung der Zwischenergebnisse durch betroffene Mitarbeiter seitens der Stadtverwaltung. Zuletzt wurden die Redakteure hinsichtlich Barrierefreiheit sensibilisiert und für die Pflege in TYPO3 geschult.

umsetzung

Basierend auf den Ergebnissen der Analyse und Anforderungen wurden folgende Punkte umgesetzt:
Es wurde eine Kontrastansicht eingebunden. Formulare wurden so überarbeitet, dass diese auch per Tastaturnavigation bedient werden können.
Es wurden weiterhin verschiedenste Inhaltselemente überarbeitet . Zusätzlich wurde ein neuer Reiter im Menü für die „leichte Sprache“ hinzugefügt.

BARRIEREFREIHEIT
INKLUSION

KONTRASTANSICHTEN
LEICHTE SPRACHE
TASTATURNAVIGATION

Besonderheiten im Projekt

Einhaltung des BITV 2.0

Die Webseite der Stadt Heilbronn muss den Anforderungen und Vorgaben der Barrierefreien Informationstechnik Verordnung BITV 2.0 genügen.

  • Landesbehindertengleichstellungsgesetz Baden-Württemberg (§10 LBGG)
  • EU-Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates
  • BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnikverordnung)
Barrierefreiheit

Zu den Funktionen und Maßnahmen in Bezug auf Barrierefreiheit gehören unter anderem, die Steuerung der Webseite per Tastatur, die Option einer Kontrastansicht und leichte Sprache.

ZUSAMMENARBEIT MIT BETROFFENEN

Um die Funktionalitäten und die optimierte Webseite zu Testen, wurden Betroffene sowie die DRV (Deutschen Rentenversicherung) um Prüfung und Feedback gebeten. Resultierendes Feedback wurde daraufhin nachgebessert.

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