In nur 3 Schritten zur go-digital-Förderung mit hotbytes
Wir helfen Ihnen, Ihre Marke im digitalen Haifischbecken zu etablieren. Und das Allerbeste daran: Als Teil der Bundesinitiative go-digital wird unsere Beratungsleistung bis zu 50 % vom Bund gefördert. Für Sie bedeutet das maximale Manpower zum halben Preis. Bis zu 16.500 Euro go-digital-Förderung steuert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zu Ihrem Projekt bei.
Wir übernehmen für Sie die bürokratischen Schritte, analysieren, beraten und geben Ihrem Unternehmen ein digitales Zuhause. Mit uns als autorisierte go-digital-Agentur können Sie sich zurücklehnen und die digitale Reise genießen.






Für welche go-digital-Module ist hotbytes autorisiert?
hotbytes ist ein autorisiertes Beratungsunternehmen für die Module "Digitale Markterschließung", "Digitalisierte Geschäftsprozesse" und "IT-Sicherheit".
Welche Voraussetzungen müssen für eine go-digital-Förderung erfüllt sein?
- Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses: weniger als 100 Mitarbeiter
- Maximal 20 Millionen Umsatz im Vorjahr
- Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
- Betriebssitz oder Niederlassung in Deutschland
Was ist die De-minimis-Regelung?
Die De-minimis-Regelung bestimmt den Gesamtbetrag, der einem Unternehmen von einem Mitgliedstaat der EU mittels De-minimis-Beihilfen gewährt wird. Die Regelung besagt, dass der Betrag innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren 200.000 Euro nicht überschreiten darf (Unternehmen des gewerblichen Güterverkehrs: 100.000 Euro). Die bisher erhaltenen De-minimis-Beihilfen müssen bei der Antragstellung zum go-digital-Förderprogramm angegeben werden. Nach einer Prüfung des Verwendungsnachweises im Rahmen von go-digital erhalten Sie eine De-minimis-Bescheinigung.
Welche Maßnahmen können mit dem Förderprogramm go-digtal gefördert werden?
Eine marktneutrale Beratung bieten wir zu den folgenden Themen:
- Performance- & Online-Marketing, SEO, SEA, Websites und Online-Shops, Content Marketing und Social Media
- Design & Kreation, Kommunikationsstrategien, Film/Foto, Animation, Content-Erstellung, Apps (AR & VR)
Wie läuft eine Projektförderung im Förderprogramm ab?
Zuerst stimmen wir mit Ihnen ein mögliches Förderprojekt ab. Anschließend setzen wir einen Beratervertrag auf, welcher die folgenden Eckpunkte festhält: Inhalte der Beratungs- und Umsetzungsleistungen (Projektplan), Anzahl der Beratungstage, Honorarleistung und Eigenbeteiligung. Wirksam wird der Vertrag jedoch erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids; eine vorzeitige Arbeit am Projekt ist bis dahin nicht möglich. Mit dem Beratervertrag und anderen Unterlagen stellen Sie den Förderantrag im Förderprogramm go-digital und erhalten daraufhin den Zuwendungsbescheid. Das ist der Startschuss für unser Projekt: Das im Zuwendungsbescheid bestätigte Startdatum markiert den Projektbeginn. Von da an können wir mit der Beratungs- und Umsetzungsleistung starten. Nach Projektende – maximal 6 Monate nach Projektstart – übermitteln wir Ihnen eine Rechnung über die Eigenbeteiligung und einen Verwendungsnachweis.
Wie viele Beratertage können gefördert werden?
Je nach Projekt können Beratungsleistungen aus einem Hauptmodul und gegebenfalls erforderlichen Nebenmodulen mit bis zu 30 Beratertagen und einem Fördersatz von 50 Prozent gefördert werden.
Welcher Zeitrahmen ist für ein Beratungsprojekt vorgesehen?
Die Projektlaufzeit darf maximal 6 Monate betragen.
Was umfasst Ihre Eigenbeteiligung?
Die Förderquote des Programms beläuft sich auf 50 Prozent der Netto-Ausgaben.